Jüdische Juristinnen und Juristen Nordrhein-Westfalen · in Gründung

Initiative in Gründung · Nordrhein-Westfalen

Kein Platz für Judenhass.
Auch nicht in der Kreisliga.

Wir sind Juristinnen und Juristen aus Nordrhein-Westfalen. Wir wollen, dass Antisemitismus zuverlässig erkannt, vollständig erfasst und nach geltendem Recht verfolgt wird. Wir fangen dort an, wo jede Woche gespielt wird.

Wir sprechen für unsere Mitglieder — nicht für die jüdische Gemeinschaft in Nordrhein-Westfalen. Diese Initiative befindet sich in Gründung, ist nicht in das Vereinsregister eingetragen und führt deshalb keinen Rechtsformzusatz. Alles hier beschreibt Vorhaben, keine bereits erbrachten Leistungen.

Siegel der Initiative: eine siebenarmige Menora über zwei Brückenbögen und einer Flusswelle, hinterlegt mit dem Umriss von Nordrhein-Westfalen. Ringschrift: Jüdische Juristinnen und Juristen, Nordrhein-Westfalen, in Gründung. JÜDISCHE JURISTINNEN UND JURISTEN NORDRHEIN-WESTFALEN · IN GRÜNDUNG

Recht und Verfahren statt Appelle Nordrhein-Westfalen, nicht bundesweit Kostenlos für Vereine

Warum es uns braucht

Auf dem Spielberichtsbogen gibt es kein Kreuz für Antisemitismus.

Bewusstsein schaffen andere — und sie machen es gut. Was fehlt, ist etwas anderes: Vorfälle werden falsch aufgeschrieben und unter dem falschen Tatbestand geführt. Das ist keine Frage der Haltung. Das ist Juristenarbeit.

01

Es wird nicht erfasst

Der Online-Spielbericht kennt zwei Häkchen: „Gewalt“ und „Diskriminierung“. Eine eigene Kategorie für antisemitische Vorfälle gibt es nicht. Deshalb existiert für den deutschen Amateurfußball bis heute keine belastbare Zahl.

02

Es wird falsch eingeordnet

Gemeldete Vorfälle werden vor Sportgerichten häufig als „unsportliches Verhalten“ oder „Beleidigung“ behandelt statt unter dem Diskriminierungstatbestand. Das verändert das Strafmaß — und die Statistik.

03

Es wird nicht gemeldet

In einer Befragung unter Mitgliedern von Makkabi Deutschland gaben 68 Prozent der Mitglieder der Fußballabteilungen an, betroffen gewesen zu sein. Nur 38 Prozent aller Betroffenen sorgten dafür, dass der Vorfall überhaupt eine Stelle des organisierten Sports erreichte.

Das Überraschende: Die Regeln gibt es längst

Wer die Ordnungen liest, findet ein scharfes Instrumentarium. Es wird nur selten benutzt.

  • Die Rechts- und Verfahrensordnung des Westdeutschen Fußballverbandes ahndet menschenverachtende Herabwürdigung — ausdrücklich auch wegen Religion oder Weltanschauung — mit einer Geldstrafe von mindestens 500 Euro und einer Sperre von mindestens fünf Spielen. Diese Mindeststrafen sind nicht zur Bewährung aussetzbar.
  • Zuständig ist in diesen Fällen nicht das Kreis-, sondern das Verbandssportgericht.
  • Das Merkblatt des DFB zum Spielbericht nennt die Beschimpfung mit dem Wort „Jude“ ausdrücklich als zu erfassende Diskriminierung — auch dann, wenn die betroffene Person gar nicht jüdisch ist.
  • Erklärt ein Landesverband, kein Verfahren einzuleiten, kann der Kontrollausschuss des DFB nach § 50 seiner Satzung selbst Anklage erheben.

Und wo es wirklich fehlt

  • In den Satzungen und Ordnungen von DFB, Westdeutschem Fußballverband und den Landesverbänden am Niederrhein und am Mittelrhein kommt das Wort „Antisemitismus“ nicht vor.
  • Einzige Ausnahme in Nordrhein-Westfalen: Der Fußball- und Leichtathletik-Verband Westfalen nennt ihn in § 4 seiner Satzung ausdrücklich. Das zeigt, dass es geht.
  • In der Aus- und Fortbildung von Schiedsrichterinnen und Schiedsrichtern ist keine verpflichtende Einheit zu Diskriminierung vorgeschrieben.
  • Urteile zu Diskriminierung müssen binnen einer Woche an den DFB gemeldet werden. Die Zahlen entstehen also — veröffentlicht werden sie nicht.
Ein leerer Amateurfußballplatz in der Abenddämmerung. Ein verwittertes Tor mit durchhängendem Netz, dahinter ein Zaun, kahle Bäume und ein niedriges Vereinsheim mit einem einzigen erleuchteten Fenster. Zwei Flutlichtmasten leuchten in den Bodennebel.

Freitagabend, Kreisliga.
Dann passiert etwas. Und dann?

Genau an dieser Stelle entscheidet sich alles: was der Schiedsrichter aufschreibt, was der Vorstand tut, ob der Fall überhaupt irgendwo ankommt.

Mit KI erzeugt Gestaltung: Draw-A-Change by Ilja Kagan

Für Fußballvereine in NRW

Ein Beschluss. Fünfzehn Minuten. Keine Satzungsänderung.

Ihr müsst keine Mitgliederversammlung einberufen und nichts ins Vereinsregister eintragen lassen. Ein Vorstandsbeschluss auf einer halben Seite reicht. Genau so hat es 2020 auch der erste Amateurverein gemacht, der die IHRA-Arbeitsdefinition übernommen hat.

Baustein 1

Der Musterbeschluss

Eine halbe Seite zum Ausfüllen, mit einer Erläuterung in drei Sätzen. Kein Vertrag, keine Kosten, keine Frist. Wer will, nimmt ihn später zusätzlich in eine Vereinsordnung auf.

Baustein 2

Die Ordnung, die trägt

Eine Definition allein trägt keine Vereinsstrafe. Wir stellen eine kurze Satzungsklausel und eine getrennte Verhaltens- und Sanktionsordnung mit eigenständig bestimmten Tatbeständen und fairem Verfahren bereit — damit eine Entscheidung auch vor dem Amtsgericht hält.

Baustein 3

Neunzig Minuten bei euch

Abends, im Vereinsheim, für Trainerinnen, Trainer, Betreuer und Schiedsrichter. Schwerpunkt: israelbezogener Antisemitismus. Erkennen, reagieren, dokumentieren, melden — und der Rechtsrahmen in Grundzügen.

Baustein 4

Der Sonderbericht

Der wichtigste Zettel nach so einem Spiel ist der Bericht des Schiedsrichters. Wir zeigen an einem Muster, worauf es ankommt, damit er vor dem Sportgericht Bestand hat.

Baustein 5

Urkunde und Presse

Eine Urkunde fürs Vereinsheim, ein Zeichen für eure Vereinsseite, eine fertige Pressemitteilung mit Lücken für euren Namen. Wer mitmacht, steht auf unserer Liste. Wer nicht mitmacht, steht nirgends.

Was das kostet

  • Keinen Beitrag, keine Rechnung, keinen Vertrag.
  • Keine Mitgliederversammlung, keinen Notar, keine Registeranmeldung.
  • Keine Verpflichtung, irgendetwas zu wiederholen.

Was wir nicht tun

  • Wir stellen keinen Verein an den Pranger, der nicht mitmacht.
  • Wir sprechen nie mit einer Mannschaft ohne das ausdrückliche Ja des Trainers.
  • Wir prüfen keine Einzelfälle und vermitteln keine Anwältinnen und Anwälte. Warum nicht, steht unter Hilfe finden.

Die Lage in Nordrhein-Westfalen

Vier Zahlen. Jede mit Quelle.

Wir veröffentlichen keine Zahl, die wir nicht belegen können — und wir übertragen keine allgemeine Zahl auf den Fußball, nur weil sie eindrucksvoll klingt.

786

antisemitische Straftaten in Nordrhein-Westfalen im Jahr 2025 — rund zwei pro Tag, 13 Prozent mehr als 2024.

Verfassungsschutzbericht NRW 2025, wiedergegeben im Siebten Antisemitismusbericht NRW, Juni 2026

1.102

dokumentierte antisemitische Vorfälle in NRW 2025, auch unterhalb der Strafbarkeitsschwelle. Höchststand seit Beginn der Erfassung.

RIAS NRW, Jahresbericht 2025

753

davon israelbezogen — mehr als die Hälfte, 28 Prozent mehr als im Vorjahr. Deshalb liegt dort unser Schwerpunkt.

RIAS NRW, Jahresbericht 2025

0

belastbare Zahlen zu antisemitischen Vorfällen im deutschen Amateurfußball. Es gibt sie nicht, weil sie niemand erhebt.

DFB-Lagebild Amateurfußball 2024/25 — ohne Aufschlüsselung nach Diskriminierungsform

Bevor jemand anders es findet: Der Tatort „Stadion“ steht in der Statistik mit fünf Vorfällen.

Das ist richtig, und es ist kein Gegenargument — es ist unser Argument. Die Erfassung kennt eine Rubrik „Stadion“, aber keine für den Sportplatz. Was auf einem Kreisliga-Platz geschieht, taucht dort nicht auf. Und in vielen Fällen taucht es nirgends auf, weil niemand meldet.

Wir beginnen beim Fußball auch nicht deshalb, weil dort die meisten Vorfälle gezählt werden. Sondern weil sich in Nordrhein-Westfalen nirgendwo sonst so viele Menschen freiwillig gemeinsamen Regeln unterwerfen. Wer Regeln ändern will, geht dorthin, wo Regeln gelten.

Die IHRA-Arbeitsdefinition

Ein Werkzeug zum Erkennen. Kein Ersatz für das Gesetz.

„Antisemitismus ist eine bestimmte Wahrnehmung von Jüdinnen und Juden, die sich als Hass gegenüber Jüdinnen und Juden ausdrücken kann. Der Antisemitismus richtet sich in Wort oder Tat gegen jüdische oder nichtjüdische Einzelpersonen und/oder deren Eigentum sowie gegen jüdische Gemeindeinstitutionen oder religiöse Einrichtungen.“

Arbeitsdefinition der International Holocaust Remembrance Alliance, angenommen am 26. Mai 2016 in Bukarest. Deutsche Fassung nach der Beauftragten des Landes Nordrhein-Westfalen.

Was dazugehört — und meistens weggelassen wird

Zur Definition treten elf Anwendungsbeispiele. Sie sind nicht Teil der Definition. Die IHRA stellt ihnen selbst voran, dass sie ein Verhalten „unter Berücksichtigung des Gesamtkontexts“ einschließen können, „ohne darauf beschränkt zu sein“.

Das erste Beispiel betrifft Israel — und besteht aus zwei Sätzen, die zusammengehören. Wir zitieren nie den ersten ohne den zweiten:

„Allerdings kann Kritik an Israel, die mit der an anderen Ländern vergleichbar ist, nicht als antisemitisch betrachtet werden.“

Was die Definition nicht kann

  • Sie ist ausdrücklich nicht rechtsverbindlich. Das steht in ihrem eigenen Titel.
  • Sie schafft keinen Straftatbestand. Was strafbar ist, steht im Strafgesetzbuch — Artikel 103 Absatz 2 des Grundgesetzes lässt nichts anderes zu.
  • Sie ersetzt keine Auslegung im Einzelfall und keinen Beweis.

Diese Unterscheidung ist kein Zugeständnis an Kritiker. Sie ist die Voraussetzung dafür, dass Entscheidungen Bestand haben.

Wo sie wirklich wirkt

  • Erkennen: Codes und Chiffren sind für Ungeübte oft nicht als antisemitisch erkennbar.
  • Erfassen: Was nicht als antisemitisch erfasst wird, taucht in keinem Lagebild auf — und bekommt keine Ressourcen.
  • Strafzumessung: Seit April 2021 nennt § 46 Absatz 2 des Strafgesetzbuchs antisemitische Beweggründe ausdrücklich. Damit das greift, muss der antisemitische Kontext in der Akte stehen.
  • Vereins- und Verbandsrecht: Hier gilt Privatautonomie. Was der Staat nicht anordnen darf, kann ein Verein für sich selbst beschließen.

Was wir vom Land erreichen wollen

Drei Schritte, die eine Landesregierung tatsächlich gehen kann.

Nordrhein-Westfalen bekennt sich seit Anfang 2021 zur IHRA-Arbeitsdefinition als Grundlage seines Regierungshandelns. Was fehlt, ist die Umsetzung im Alltag der Strafverfolgung.

Schritt 1

Ein Runderlass, kein Federstrich am Strafrecht

Das Justizministerium kann nach den §§ 146, 147 des Gerichtsverfassungsgesetzes die Sachbehandlung antisemitischer Straftaten regeln: Beauftragte mit definierter Rolle, Pflicht zur Dokumentation antisemitischer Beweggründe in der Akte, Berichtswege, Fortbildung. Über die rechtliche Bewertung entscheidet weiterhin allein das Gesetz.

Schritt 2

Eine Zentralstelle mit eigener Kompetenz

Bayern hat zum 1. Oktober 2021 einen Zentralen Antisemitismusbeauftragten der Justiz mit eigener landesweiter Ermittlungskompetenz eingerichtet. Nordrhein-Westfalen hat Beauftragte bei den Staatsanwaltschaften — aber keine Stelle, die selbst ermitteln kann.

Schritt 3

Ein Kreuz auf dem Spielberichtsbogen

Antisemitische Vorfälle gehören als eigenständige Kategorie in die Erfassung des Amateurfußballs. Das kostet nichts, ist sofort umsetzbar und schafft erstmals Zahlen. Was nicht erfasst wird, kann nicht geahndet werden.

Wir fordern die Definition als verbindliche Arbeitsgrundlage — nicht als Ersatz für das Gesetz.Der Unterschied ist der ganze Punkt

Wenn Sie betroffen sind

Wir sind keine Meldestelle und keine Beratungsstelle.

Das ist keine Bescheidenheit, sondern Rechtslage: Ein Fachverband darf keine Einzelfälle prüfen. Und es wäre auch falsch — für Meldung und Beratung gibt es in Nordrhein-Westfalen Stellen, die das seit Jahren gut machen. Bitte wenden Sie sich an sie.

RIAS NRW

Meldestelle für antisemitische Vorfälle — auch unterhalb der Strafbarkeitsschwelle. Vertraulich, auf Wunsch anonym.

report-antisemitism.de

SABRA, Düsseldorf

Antidiskriminierungsberatung für Betroffene, getragen von der Jüdischen Gemeinde Düsseldorf.

sabra-jgd.de

ADIRA, Dortmund

Antidiskriminierungsberatung für Betroffene im westfälischen Landesteil.

adira-nrw.de

Im Sport: Zusammen1 und MeDiF-NRW

Zusammen1 von Makkabi Deutschland arbeitet seit 2020 zu Antisemitismus im Sport. MeDiF-NRW ist die Meldestelle für Diskriminierung im Fußball in Nordrhein-Westfalen.

zusammen1.de · medif-nrw.de

Bei einer Straftat: Polizei, Notruf 110. In Nordrhein-Westfalen gibt es bei den Staatsanwaltschaften und Generalstaatsanwaltschaften eigene Antisemitismusbeauftragte als Ansprechpersonen. Eine rechtliche Prüfung Ihres Einzelfalls dürfen und wollen wir Ihnen als Initiative nicht abnehmen — dafür steht Ihnen jede Rechtsanwältin und jeder Rechtsanwalt Ihrer Wahl zur Verfügung.

Wer dahintersteht

Eine Initiative, kein Dachverband.

Wir vertreten niemanden außer uns selbst. Für die jüdische Gemeinschaft in Nordrhein-Westfalen sprechen die Landesverbände der jüdischen Gemeinden und ihre Gemeinden — nicht wir.

Initiator

Michail Kantor

Rechtsanwalt in Düsseldorf. Von ihm stammen die Idee, der fachliche Zuschnitt und die Beschränkung auf Nordrhein-Westfalen.

Design, Fotografie, Film und Medien

Draw-A-Change by Ilja Kagan

Verantwortlich für Gestaltung, Bildsprache und den Auftritt dieser Seite.

Ein einfacher Resopaltisch in einem Vereinsheim am Abend: vier Tassen, ein Stapel Kopien, ein Kugelschreiber, ein Schlüsselbund und ein aufgeschlagener Ringordner. Niemand sitzt am Tisch.

Hier wird es entschieden.
Nicht in einem Ministerium.

Vier Tassen, ein Ordner, ein Dienstagabend. Wir wollen, dass an diesem Tisch jemand weiß, was zu tun ist.

Mit KI erzeugt Gestaltung: Draw-A-Change by Ilja Kagan

Mitmachen

Zwei Wege hinein. Einer steht allen offen.

Wir sind klein und wollen wachsen. Wer beitritt, arbeitet mit — Öffentlichkeit ist dabei ausdrücklich nicht verlangt. Wir nennen keine Mitgliedernamen: nicht hier, nicht gegenüber der Presse, nicht gegenüber Behörden.

Ordentliche Mitgliedschaft

Jüdische Juristinnen und Juristen in NRW

Anwältinnen und Anwälte, Richterinnen und Richter, Staatsanwaltschaft, Notariat, Verwaltung, Referendariat und Studium. Volles Stimmrecht, Mitarbeit an Handreichungen und Stellungnahmen, fachlicher Austausch ohne Öffentlichkeit.

Schreiben Sie uns →

Fördermitgliedschaft

Offen für alle

Unabhängig von Religion und Beruf. Wer diese Arbeit unterstützen will, ist willkommen — als Fördermitglied ohne Voraussetzungen an Herkunft oder Ausbildung.

Vorsitz und Mehrheit im Vorstand bleiben den ordentlichen Mitgliedern vorbehalten. Das ist keine Distanz, sondern eine bewusste Festlegung: Ein Zusammenschluss jüdischer Juristinnen und Juristen soll von ihnen geführt werden.

Schreiben Sie uns →

Beitrittserklärungen nehmen wir entgegen, wirksam werden sie mit der Eintragung des Vereins in das Vereinsregister. Beiträge erheben wir bis dahin nicht. Die endgültige Ausgestaltung beider Mitgliedschaftsarten beschließt die Gründungsversammlung in der Satzung.

Kurz gefragt

Was Vorstände als Erstes wissen wollen

Kontakt

Schreiben Sie uns.

Für Vereine, für Juristinnen und Juristen, für Verbände, Behörden und Presse. Eine Antwort dauert manchmal ein paar Tage — wir arbeiten ehrenamtlich.

Drei Wege, drei Betreffzeilen

Hinweis: E-Mail ist auf dem Übertragungsweg nicht geschützt. Bitte senden Sie uns keine Angaben, die für Ihr Anliegen nicht erforderlich sind.