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Barrierefreiheit

Selbstbewertung. Stand: 24. August 2026.

Diese Seite soll von möglichst vielen Menschen genutzt werden können. Bei der Gestaltung haben wir uns an den Erfolgskriterien der Web Content Accessibility Guidelines 2.1 in der Konformitätsstufe AA orientiert.

Was umgesetzt ist

Was wir nicht behaupten

Eine förmliche Prüfung durch eine unabhängige Stelle hat nicht stattgefunden. Wir schließen nicht aus, dass einzelne Anforderungen noch nicht vollständig erfüllt sind. Deshalb führen wir hier bewusst kein Konformitätssiegel und keine Erklärung nach der Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung — beides würde eine geprüfte Grundlage voraussetzen, die es derzeit nicht gibt.

Rechtliche Einordnung

Diese Seite ist ein reines Informationsangebot. Über sie kommt kein Vertrag zustande, es werden keine entgeltlichen Leistungen angeboten und keine Bestellungen entgegengenommen. Sie ist deshalb nach unserer Prüfung keine Dienstleistung im elektronischen Geschäftsverkehr im Sinne des Barrierefreiheitsstärkungsgesetzes. Hilfsweise greift die Ausnahme für Kleinstunternehmen. Wir richten uns dennoch freiwillig nach den genannten Kriterien.

Eine Barriere melden

Wenn Ihnen eine Barriere auffällt oder Sie Inhalte in einer anderen Form benötigen, schreiben Sie uns bitte an info@jjnrw.de. Wir melden uns zurück und bemühen uns um eine kurzfristige Lösung.